MAY: Kleine Anfrage zur Temperaturen in Klassenräumen - Risikobewertung
Vorbemerkung:
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzrechts sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für Schulen betrifft dies insbesondere die Arbeitsplätze der Lehrkräfte sowie des weiteren Personals; zugleich wirken sich Raumtemperaturen unmittelbar auf Gesundheit, Konzentrationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler aus. Eine Risikobewertung (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) zu Raumtemperaturen schafft Transparenz über die tatsächliche Belastung, ermöglicht die Priorisierung organisatorischer, technischer und baulicher Maßnahmen und dient als nachvollziehbare Grundlage für Entscheidungen der Schulleitungen und des Schulträgers.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Vorliegende Risikobewertungen
Für welche Darmstädter Schulen liegt dem Magistrat aktuell eine Risikobewertung zu Raumtemperaturen in Unterrichtsräumen (im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung) vor?
(Bitte als Liste nach Schule und – soweit verfügbar – Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung darstellen.)
- Zugänglichkeit / Transparenz
Liegen die unter Ziffer 1 genannten Risikobewertungen
a) den jeweiligen Schulleitungen und
b) den Elternbeiräten (Schulelternbeirat bzw. Gesamtelternbeirat)
vor bzw. sind diese ihnen zugänglich?
Falls nein: Aus welchen Gründen nicht und in welcher Form ist eine Zugänglichmachung vorgesehen?
- Geplante Erstellung
Für welche Darmstädter Schulen ist die Erstellung bzw. Aktualisierung einer Risikobewertung zu Raumtemperaturen in Unterrichtsräumen geplant?
(Bitte mit Zeitplan/Zeitraum und verantwortlicher Stelle angeben.)
- Fehlende Planung
Sofern für einzelne Schulen derzeit keine Erstellung bzw. Aktualisierung einer Risikobewertung geplant ist:
a) Welche Schulen sind dies?
b) Aus welchen Gründen ist keine Erstellung bzw. Aktualisierung vorgesehen?
Andreas May
Stadtverordneter
Bildungspolitischer Sprecher