GUERDAN: Kleine Anfrage zum Ausschluss von Gastronomiebetrieben im Johannesviertel

Vorbemerkung:
Die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Gastronomiebetriebe sowie das veränderte Konsumverhalten machen es erforderlich, starre Regelungen aus der Vergangenheit kritisch zu hinterfragen. Die Stadtentwicklung sollte mit Augenmaß auf aktuelle Bedarfe reagieren können, um lebendige und wirtschaftlich tragfähige Quartiere zu fördern.

Am 22.09.1988 wurde in der Stadtverordnetenversammlung eine Änderung des Bebauungsplans N1 für das Johannesviertel beschlossen. Darin wurden Planungsziele formuliert, wonach die Ansiedlung von Schank- und Speisewirtschaften unzulässig ist. Diese Regelung schränkt neue gastronomische Nutzungen im Viertel erheblich ein – was unter heutigen Rahmenbedingungen kontraproduktiv wirken könnte, insbesondere wenn moderne gastronomische Konzepte nicht in den bestandsgeschützten Alt-Standorten realisierbar sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Besteht seitens des Magistrats die Absicht, bestehende Einschränkungen für gastronomische Nutzungen im Johannesviertel oder in anderen Stadtteilen zu überprüfen und ggf. aufzuheben – oder ist beabsichtigt, die bestehenden Regelungen fortzuschreiben?
    a) Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und in welchem zeitlichen Rahmen?
    b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  2. Gibt es andere Stadtteile, in denen vergleichbare planungsrechtliche Regelungen für gastronomische Nutzungen in Kraft sind?
    a) In welchen Stadtteilen bestehen solche Einschränkungen?
    b) Wann wurden diese jeweils beschlossen? (Bitte tabellarisch aufführen.)
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für gastronomische Nachnutzungen, wenn ein bestandsgeschützter Betrieb dauerhaft schließt?   

Marie Guerdan
Stadtverordnete
Baupolitische Sprecherin