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Blum: Kleine Anfrage – Beitrag der Stadtwirtschaft zur Haushaltskonsolidierung 2025/2026

Den Presseberichterstattungen zu den laufenden Haushaltsberatungen ist zu entnehmen, dass die Gesellschaften des Stadtwirtschaftskonzerns in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro (7 Mio. Euro je Jahr) einen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag leisten sollen. Angesichts der großen transformatorischen Herausforderungen hin zu Net Zero und dem damit zusammenhängenden immensen Investitionsbedarfen in den Bereichen Wärme, Gebäudesanierung und Energieinfrastrukturen entzieht diese Konsolidierungsmaßnahme dem Stadtwirtschaftskonzern Finanzmittel, die für Zukunftsinvestitionen nicht zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

1. Welche Gesellschaften des Stadtwirtschaftskonzerns sollen (mittelbar oder unmittelbar) diesen Konsolidierungsbeitrag erbringen und in welcher Form (etwa durch höhere Ausschüttungen)?



2. Können diese zusätzlichen Ausschüttungen aus eigenen Finanzmitteln der Gesellschaften bedient werden oder sind zur Ausschüttungsfinanzierung Darlehensaufnahmen erforderlich?



3. Falls Darlehensaufnahmen erforderlich sind, welche Auswirkungen haben diese (Zins und Tilgung) auf den künftigen Cash-Flow und das künftige Ergebnis der Gesellschaften?



4. Ungeachtet der Frage von Fremd- oder Eigenfinanzierung zusätzlicher Ausschüttungen stehen die hierfür benötigten Finanzmittel nicht für anderweitige Investitionen zur Verfügung. Welche Investitionen können die betroffenen Gesellschaften aus diesem Grund nicht tätigen oder welche geplante Investitionen müssen verschoben werden?



5. Hält der Magistrat es aus der Rolle als Gesellschafter heraus für verantwortlich, den städtischen Gesellschaften angesichts der bekannten und unbestrittenen Investitions- und Transformationsherausforderungen Mittel zu entziehen?



6. Ist dem Magistrat bekannt, dass andere Kommunen (etwa die Stadt Frankfurt) ihren städtischen Töchtern in signifikanter Höhe Eigenkapital zuführen, um ihnen die Transformation zu ermöglichen?

7. Kann die städtische Wohnungsbaugesellschaft bauverein AG kurz- oder mittelfristig noch damit rechnen, dass ihr die politisch zugesicherte Eigenkapitalunterstützung zur Verfügung gestellt wird?



8. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass die Unternehmen der Stadtwirtschaft künftig mehr Planungssicherheit erhalten, mit der die Kapitalbedarfe der Unternehmen einerseits und die Ausschüttungsinteressen der Anteilseignerin andererseits langfristig in Einklang gebracht werden?

Leif Blum

Stadtverordneter

Stellv. Fraktionsvorsitzender