BEIßWENGER: Kleine Anfrage zur Übernachtungssteuer

Kleine Anfrage des Stadtverordneten Sven Beißwenger zur Übernachtungssteuer

Vorbemerkung:
Bereits im Jahr 2010 wurde in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Übernachtungssteuer eingeführt. Diese wurde jedoch im Jahr 2012 wieder abgeschafft, da das Bundesverwaltungsgericht die Besteuerung berufsbedingter Übernachtungen damals für verfassungswidrig erklärte. Mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2022 wurde nun jedoch rechtlich klargestellt, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen grundsätzlich besteuert werden dürfen.
Infolgedessen stimmte der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im September 2022 (Beschluss MV 2022/0282) einem entsprechenden Satzungsentwurf zur Wiedereinführung der Übernachtungssteuer zu. Nach Rückmeldungen aus dem Beherbergungsgewerbe wurde dieser Entwurf nochmals überarbeitet:

Die Magistratsvorlage 2022/0349 zur Einführung der Übernachtungssteuer in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sieht vor, die städtischen Einnahmen durch eine Abgabe in Höhe von 2 % des Nettoübernachtungsentgelts zu erhöhen. Für das Jahr 2023 wurde ein erwarteter Steuerertrag von 750.000 Euro prognostiziert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen, um die Umsetzung und Effektivität der Übernachtungssteuer bewerten zu können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Wie hoch war der tatsächliche Steuerertrag aus der Übernachtungssteuer in den Jahren 2023 und 2024 (bzw. bis zum aktuellen Stand)?
  2.  Welcher Personal- und Verwaltungsaufwand war seit Einführung der Übernachtungssteuer mit ihrer Erhebung und Abwicklung verbunden?
    a) Wurden hierfür neue Stellen geschaffen? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen?
    b) Wie hoch sind die laufenden Verwaltungskosten (z. B. für Personal, IT, Kontrolle, Kommunikation)?
  3. Wie hoch waren die einmaligen Einführungskosten, z. B. für die Entwicklung von Formularen, Softwareanpassungen, Schulungen oder Informationskampagnen?
  4. Wie hoch ist der Anteil der Steuereinnahmen, der effektiv für den ursprünglich benannten Zweck (z. B. Kulturförderung, Tourismus) verwendet wurde?

Sven Beißwenger
Fraktionsvorsitzender und Finanzpolitischer Sprecher