ROHLOFF: FDP bringt “Minimarkt”-Gesetz ein, Sonntagsruhe bleibt gewahrt

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Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat das sogenannte “Minimarkt”-Gesetz als Gesetzentwurf eingebracht. Hintergrund ist die viel diskutierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VHG) in Kassel vom 22.12.2023, in dem die Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen verboten bleiben soll. Dies betrifft beispielsweise die “teo”-Märkte von tegut.

Die VGH-Entscheidung stieß quer durch das demokratische Parteienspektrum auf Unverständnis. Leif Blum, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP in Darmstadt, bezeichnete sie als eine “völlig veraltete Einstellung”, die an der “Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehe”.

In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der FDP soll das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) ergänzt werden, damit vollautomatisierte Verkaufsstellen für die Grundversorgung und den täglichen Bedarf auf einer Verkaufsfläche von bis zu 100 qm auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

“Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung bleibt mit diesem Gesetz vollständig gewahrt”, so der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Dr. Stefan Naas. Und die Begrenzung auf 100 qm verweist auf die restriktive Ausnahmeregelung für diese spezielle Form der Verkaufsflächen ohne Mitarbeitende.

“Da insbesondere auch die Darmstädter Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und Grüne auf eine Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes für Verkaufsstellen ohne Personal gepocht hatten, besteht jetzt die Möglichkeit, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und den Bürgerinnen und Bürgern diese Form der zeitgemäßen Grundversorgung zu ermöglichen”, so der Darmstädter FDP-Vorsitzende Christoph Rohloff.

Text des Gesetzentwurfes