Kleine Anfrage zum Abruf von EFRE-Fördermitteln

Vorbemerkung

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stellt die Europäische Union dem Land Hessen Fördermittel in Höhe von rund einer Viertelmilliarde Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Zuständig für die Verwaltung des hessischen EFRE-Programms ist das Hessische Wirtschaftsministerium. Für die Antragsbearbeitung ist als zwischengeschaltete Stelle die Investitionsbank Hessen (IBH) beauftragt. Die Förderangebote richten sich überwiegend an Unternehmen, zum Teil aber auch an Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen für Projekte in den Programmsegmenten „Förderung von effizienten Wärmenetzen“, Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung“ sowie „Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität“. Am 11. Oktober 2023 wurde der entsprechende vierte Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums publiziert. Am 8. Januar 2024 ist im Staatsanzeiger für das Land Hessen jetzt auch die Richtlinie mit den detaillierten Vorschriften erschienen (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 – „EFRE-Förderrichtlinie 21+“).

 

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

1. Beabsichtigen die Stadt Darmstadt und ggf. deren Tochterunternehmen, sich um Fördermittel aus dem hessischen Programm EFRE 21+ zu bewerben?

2. Wenn ja, für welche Vorhaben sollen Förderanträge – ggf. auch in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg – gestellt werden

2.1 im Bereich Wärmenetze mit Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz und die Erneuerung von zugehörigen technischen Anlagen sowie zum Anschluss neuer Wärmeabnehmer an die Wärmenetze,

2.2 im Bereich der effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung mit Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen,

2.3 im Bereich der umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität mit Investitionen 

2.3.1 in E-Busse,

2.3.2  in Schienenfahrzeuge, 

2.3.3 in die Lade- oder Wasserstofftankinfrastruktur, 

2.3.4 in Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von Mobilitätsangeboten und zur Erleichterung des Umstieg auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger?

3. Wenn ja, wie weit sind die Förderanträge bereits vorbereitet und wie schnell können diese eingereicht werden, um im Wettbewerb mit den anderen hessischen Kommunen die Chancen zu wahren, bei der Auswahl der in Hessen zu fördernden Projekte berücksichtigt zu werden?

4. Ist daran gedacht, für Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2021 bereits begonnen worden und die jetzt EFRE-förderfähig sind, die nach der Förderrichtlinie (Teil III, Nr. 1.1.2) mögliche Ausnahme vom Refinanzierungsverbot in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, für welche Maßnahmen?

5. Wenn die Antwort zu Frage 2 nein lautet, weshalb soll auf eine Partizipation an dem hessischen Programm EFRE 21+ verzichtet werden?

 

Leif Blum
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Wirtschaft und Digitalisierung