BLUM: VGH-Urteil zu teo-Märkten zeigt Reformbedürftigkeit des hessischen Ladenschlussgesetzes

Als enttäuschend bezeichnet der wirtschaftlichspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Leif Blum, das Urteil des VGH Kassel zur Sonntagsöffnung der teo-Märkte, von dem auch Standorte in Darmstadt betroffen sind. „Das Urteil macht überdeutlich, dass das hessische Ladenschlussgesetz dringend einer Modernisierung bedarf. Spätestens jetzt wird deutlich, dass ein antiquiertes Gesetz der modernen Dienstleistungsgesellschaft nicht gerecht wird.“

„Das Ladenschlussgesetz atmet den Geist einer völlig veralteten Einstellung. Es ist in Zeiten von Online-Shopping ein absurder Anachronismus, wenn automatisierte und vollständig digitalisierte Verkaufsstellen der regulären Ladenöffnungszeit unterworfen werden sollen. Wenn eine flächendeckende Nahversorgung gesichert werden soll, dann muss hier gesetzlich endlich nachgebessert werden“, so Blum.

Es gehe, betont Blum, nicht darum, den Sonntagsschutz auszuhebeln. Es gehe vielmehr darum, eine zeitgemäße und an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasste Regelung zu ermöglichen. Denn gerade in kleineren Stadtteilen helfen automatisierte Konzepte etwaige Versorgungslücken zu schließen. „Und auch dem Fach- und Arbeitskräftemangel im Einzelhandel kann nur mit neuen, personallosen und digitalisierten Vertriebskonzepten begegnet werden. Die Digitalisierung der Vertriebswege dient auch der Kompensation dieses Arbeitskräftemangels. Es wäre fatal, die rasante technische Entwicklung im Bereich personalfreier Vertriebssysteme zu ignorieren und an einem überholten, innovationshemmenden Gesetz festzuhalten“, mahnt Blum.

 

Leif Frederik Blum

Stadtverordneter / Stellv. Fraktionsvorsitzender 

Sprecher für Wirtschaft und Digitalisierung

Fraktion der Freien Demokraten Darmstadt 

Am Elfengrund 58

64297 Darmstadt