19. November 2003
Kleine Anfrage
„Baumschutzsatzung“
Ich frage den Magistrat:
1. Ist die Neufassung der Baumschutzsatzung von diesem Jahr (Magistratsvorlage 618/2003) durch das Rechtsamt hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem hessischen Naturschutzgesetz geprüft worden?
2. Wie hält der Magistrat die Baumschutzsatzung mit dem Paragraph 26 des hessischen Naturschutzgesetzes für vereinbar, der ein Gültigkeit solcher Satzungen für einzelne Gebiete vorsieht, nicht jedoch aber für das gesamte Stadtgebiet?
3. Kann der Bericht des Rechtsamtes, falls eine Prüfung erfolgte, eingesehen werden?
Jan A. Dittrich
Stadtverordneter
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