Ich frage den Magistrat:
1) Wie viele Wohneinheiten im Bereich des geförderten Wohnraums befinden sich im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder im Sondervermögen ihrer Eigenbetriebe?
2) Für wie viele Wohneinheiten des geförderten Wohnraums, die sich im Eigentum Dritter einschl. städtischer Tochtergesellschaften befinden, besteht zugunsten der Stadt Darmstadt ein Zugriffs- und Nutzungsrecht aufgrund bestehender Belegungsrechte?
3) Für wie viele dieser Wohnungen (Gesamtzahl aus 1 und 2) wird derzeit eine Fehlbelegungsabgabe erhoben?
Mit freundlichen Grüßen
Leif Blum
Stadtverordneter
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