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FDP Kreisverband

Darmstadt

Kleine Anfrage

Vertrag der Stadt Darmstadt mit dem Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e.V.

Ich frage den Magistrat:

1. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus den ausgehandelten Bedingungen zwischen der Stadt Darmstadt und dem Kreisverband Starkenburg für den Kreisverband Starkenburg?

2. Wie ist die vertragliche Regelung bei Leckagen oder Wasserrohrbrüchen an Wasserleitungen innerhalb der Anlagen, wer hat hier die Unterhaltungs- bzw.
Instandhaltungspflicht ?

3. Wer trägt in einem solchen Falle die Kosten für die Wasserverluste, Instandhaltungsmaßnahmen oder Neuinvestitionen?

4. Welche Unterlagen wie Pläne, Skizzen etc. stehen dem Kreisverband Starkenburg zur Verfügung bzw. sind ihm ausgehändigt worden über den Verlauf von Rohrleitungen und sonstigen vorhandenen baulichen Gegebenheiten?

5. Gibt es weiteren Arten von Sanierungen, Unterhaltungs- und Instandhaltungs- pflichten die an den Kreisverband Starkenburg übertragen wurden?

6. Welche Gesamtpachteinnahme steht dem Kreisverband Starkenburg jährlich
zur Verfügung ?



Theodor Ludwig
Stadtverordneter


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