In mehreren Magistratsvorlagen der vergangenen Wochen, insbesondere bei solchen, die sich mit baulichen Maßnahmen an Schulen befassen, die einer Förderung durch IZBB-Mittel zugänglich sind, waren Beschreibungen und Ausarbeitungen über die vorgesehenen Verpflegungskonzepte enthalten. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass die baulichen Maßnahmen in den Verpflegungs- und Küchenbereichen dergestalt ausgelegt seien, dass eine Verpachtung an Dritte zum Zwecke des Betriebs der Schulküche ermöglicht würde.
Ich frage daher den Magistrat:
1) Gibt es ein durchgängiges Schulverpflegungskonzept für alle Darmstädter Schulen mit Betreuungsangeboten?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Erfüllen sämtliche Schulkantinen und Schulküchen die baulichen und technischen Voraussetzungen, die eine Verpachtung an Dritte ermöglichen?
4) Wenn nein, warum nicht?
5) Ist angedacht, die Erbringung der Schulverpflegungsdienstleistung in Darmstadt insgesamt auszuschreiben und an einen Dritten zu vergeben oder sollen die Verpflegungsleistungen von Schule zu Schule unterschiedlich vergeben werden?
Stadtverordneter Leif Blum
Druckversion