In der Magistratsvorlage MB 474/06 (Situation von nicht-registrierten Zuwanderern) wird ausgeführt, dass aufgrund Erlasses des hess. Kultusministeriums eine Beschulungsmöglichkeit für schulpflichtige Kinder nicht-registrierter Zuwanderer ohne Aufenthaltsstatus nahezu entfallen ist.
Ich frage daher den Magistrat:
1) Wie viele Kinder sind in Darmstadt von den Regelungen des angesprochenen Erlasses schätzungsweise betroffen?
2) Gibt es Bestrebungen für die betroffenen Kinder, sofern eine Teilnahme am regulären Schulunterricht nicht weiter möglich ist, schulische Ersatzangebote zu schaffen?
3) Wären solche Ersatzangebote rechtlich zulässig?
4) Teilt der Magistrat die vom Kultusministerium vertretene Rechtsauffassung?
Stadtverordneter Leif Blum
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